Reglement

 

Organisation
Der Verein Bauernhof-Spielgruppe Zora führt die Spielgruppe Zora.

Die Spielgruppe ist eine private, politisch und konfessionell unabhängige Institution und wird von den elterlichen Beiträgen finanziert.

  

Leitung
Jeder Spielgruppenmorgen wird von einer ausgebildeten Spielgruppenleiterin geführt. Sie wird durch eine zweite Leiterin unterstützt.
Fällt eine Spielgruppenleiterin aus, wird nach Möglichkeit eine Stellvertretung eingesetzt.

Es sind pro Spielgruppenmorgen immer zwei Betreuungspersonen anwesend.

 

Alter
Die Spielgruppe richtet sich an Kinder ab ca. 3 Jahren bis zum Kindergarteneintritt.

Falls es die Gruppengrösse zulässt, kann auch ein jüngeres Kind aufgenommen werden. Das Kind muss beim Eintritt im Sommer bis am 31.12. dieses Jahres seinen 3. Geburtstag erreicht haben.

  

Anmeldung
Die Anmeldung eines Kindes in die Spielgruppe Zora erfolgt schriftlich und ist gültig bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern zur regelmässigen und fristgerechten Zahlung der Spielgruppenbeiträge und zur Einhaltung des Spielgruppen-Reglements.


Sofern ein Platz zur Verfügung steht, ist der Eintritt in die Spielgruppe jederzeit möglich.
Bei genügend freien Plätzen kann ein Kind auch für mehrere Tage angemeldet werden.

 

Neu wird pro Kind eine Einschreibegebühr von Fr. 20.- (pro Spielgruppenjahr) erhoben. Diese wird nach der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt.

 

Zum Anmeldeformular

 

Spielgruppen-Zeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch                 

Donnerstag und Freitag                               9.00 Uhr – 11.30 Uhr 

 

Die Eltern verpflichten sich ihr Kind pünktlich in die Spielgruppe zu bringen und am Spielgruppen-Ende abzuholen. Wird ein Kind von einer anderen Bezugsperson abgeholt, so ist die Spielgruppenleiterin zu informieren.

 

Spielgruppenbeiträge und Fälligkeit
Die Spielgruppenbeiträge werden jährlich vom Verein festgelegt.

 

Die Beträge werden wie folgt in Rechnung gestellt:

31. August für 4 Monate (Sept./Okt./Nov./Dez.)

31. Dezember für 3 Monate (Jan./Feb./März)

31. März für 3 Monate (April/Mai/Juni)

Juli und August sind beitragsfrei.

 

Bei nicht termingerechter Überweisung des Spielgruppenbeitrags wird eine Mahngebühr von Fr. 5.- erhoben.

 

Bei Einzahlung am Postschalter bitte Fr. 2.50 zusätzlich für Gebühren einzahlen.

 

Die Beiträge sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes in der Spielgruppe fällig. Bezahlt wird der Spielgruppenplatz, der für das Kind freigehalten wird.

 

Ferien & Freitage
Während der Schulferien und an Schulfreien Tagen der Gemeinde Itingen findet keine Spielgruppe statt.

  

Absenzen
Bei Verhinderung müssen die Kinder telefonisch oder persönlich bei der Spielgruppenleiterin abgemeldet werden.

Bei ansteckender Krankheit darf das Kind die Spielgruppe nicht besuchen.

Bei Abwesenheit infolge Ferien oder Krankheit entsteht keine Beitragsminderung.

 

Zusammenarbeit mit den Eltern
Wir legen grossen Wert auf einen offenen und regelmässigen Kontakt mit den Eltern. Die häufigste Gelegenheit für ein kurzes Gespräch bietet sich beim Bringen oder Holen der Kinder. Jederzeit kann von beiden Seiten ein Elterngespräch gewünscht werden.

Wir sind sehr froh darüber, wenn Sie aktuelle Geschehnisse aus Ihrer Familie mitteilen.

Auch kleine Ereignisse können bei einem Kind Veränderungen auslösen.

 

Versicherung
Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. Die Eltern sind für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung der Kinder verantwortlich.

 

Znüni / Mittagessen
Das gemeinsame Znüni bzw. Mittagessen organisiert die Spielgruppenleiterin. Wir achten auf gesunde und saisonale Lebensmittel.

Allfällige Allergien müssen der Spielgruppenleitung mitgeteilt werden.

 

Kleidung

Wir sind an jedem Spielgruppentag draussen. Die Kinder müssen dem Wetter und der Jahreszeit entsprechend gekleidet sein. Ersatzkleider müssen mitgebracht werden.

 

Spielsachen
Bitte geben Sie ihrem Kind keine Spielsachen von zu Hause mit. Für mitgebrachte Spielsachen oder andere Gegenstände kann keine Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

 

Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage und ist nur auf Monatsende möglich.

Die schriftliche Kündigung ist zu richten an:

 

Bauernhof-Spielgruppe Zora

Rebecca Frey

bauernhofspielgruppe.zora@gmail.com